Was ist REACH?

REACH bedeutet Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorisation) von Chemikalien (of Chemicals).

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Mit ihr soll das derzeitig geltende Chemikalienrecht europaweit zentralisiert werden. Über 40 gültige Richtlinien und Verordnungen, die in Europa den Umgang mit Chemikalien regeln, sollen von REACH integriert oder abgelöst werden.

Wichtig ist hierbei, dass es sich um eine EU-Verordnung handelt, d. h., es bedarf keiner nationalen Umsetzung. Mit Inkrafttreten gilt diese Verordnung innerhalb der EG -Mitgliedsstaaten und der EWR- Vertragsstaaten direkt.

 

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