Was ändert sich mit REACH?

REACH basiert auf dem Grundsatz: „No data, no market“ (Artikel 5).

Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH die Verpflichtung zur Überprüfung der Chemikaliensicherheit von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure von Chemikalien, sowie alle Branchen, die Produkte unter Verwendung von Chemikalien herstellen.
Dazu gehören auch Chemikalien, die im Alltag Anwendung finden, wie z. Beispiel: Farben, Lacke oder Reinigungsmittel.
Alle Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen müssen die Risiken (Giftigkeit, Verhalten in der Umwelt etc.) der von Ihnen hergestellten und in den Verkehr gebrachten Stoffe ermitteln und beherrschen. Der Hersteller bzw. der Importeur ist somit für den sicheren Umgang mit seinen Chemikalien/Stoffen selbst verantwortlich.

 

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