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Ziele von REACH
Es ist das Ziel der REACH-Verordnung,
- die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den Risiken zu schützen, die von chemischen Stoffen ausgehen können,
- alternative Methoden zur Prüfung der Gefährlichkeit von Stoffen zu entwickeln,
- einen freien Verkehr von Stoffen innerhalb des EU-Binnenmarktes zu gewährleisten.
Bis zum 31. Mai 2008 gelten noch die Richtlinie 67/548/EWG (für Neustoffe) und die Verordnung (EWG) Nr. 793/93 (für Altstoffe).
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