Ziele von REACH

Es ist das Ziel der REACH-Verordnung,
  1. die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den Risiken zu schützen, die von chemischen Stoffen ausgehen können,
  2. alternative Methoden zur Prüfung der Gefährlichkeit von Stoffen zu entwickeln,
  3. einen freien Verkehr von Stoffen innerhalb des EU-Binnenmarktes zu gewährleisten.

Bis zum 31. Mai 2008 gelten noch die Richtlinie 67/548/EWG (für Neustoffe) und die Verordnung (EWG) Nr. 793/93 (für Altstoffe).

 

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Anhang I zur RL 67/548 EWG
RL 67/548 EWG
VO EWG Nr. 793/93