Zulassung (Authorisation)
Stoffe, die in Anhang XIV aufgenommen werden, unterliegen einer spezifischen Genehmigungspflicht (Authorisation) für jede in Aussicht genommene Verwendung. Dazu werden voraussichtlich Stoffe mit folgenden Eigenschaften gehören:
- CMR – Stoffe der Kategorien 1 und 2
- vPvB – Stoffe (very Persistent and very Bioaccumulative substances)
- PBT – Stoffe (Persistant, Bioaccumulative and Toxic substances)
Es soll dadurch sicher gestellt werden, dass Stoffe angemessen beherrscht werden und, falls möglich, durch andere weniger besorgniserregende bzw. ungefährliche Stoffe ersetzt werden.
Weitere Informationen unter:
http://ecb.jrc.it/reach/reach-legislation (externer Link)
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