Übergangsbestimmungen für Phase-in-Stoffe

Die Übergangsbestimmungen werden nur wirksam, wenn die Stoffe in der Zeit vom 1. Juni 2008 bis zum 1. Dezember 2008 vorregistriert werden. Für vorregistrierte Stoffe sind in der REACH- Verordnung folgende Fristen festgelegt:


1. Dezember 2010

  • Stoffe mit einem jährlichen Herstellungs- / Importvolumen ab 1000 Tonnen und
  • CMR-Stoffe ab einer Tonne pro Jahr (es handelt sich um Stoffe mit cancerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften) und
  • und umweltgefährliche Stoffe (R50/53) ab 100 Tonnen pro Jahr

1. Juni 2013
  • Stoffe mit 100 - 1000 Tonnen Herstellungs- und/oder Importvolumen pro Jahr

1. Juni 2018