Übergangsbestimmungen für Phase-in-Stoffe
Die Übergangsbestimmungen werden nur wirksam, wenn die Stoffe in der Zeit vom 1. Juni 2008 bis zum 1. Dezember 2008 vorregistriert werden. Für vorregistrierte Stoffe sind in der REACH- Verordnung folgende Fristen festgelegt:
1. Dezember 2010
- Stoffe mit einem jährlichen Herstellungs- / Importvolumen ab 1000 Tonnen und
- CMR-Stoffe ab einer Tonne pro Jahr (es handelt sich um Stoffe mit cancerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften) und
- und umweltgefährliche Stoffe (R50/53) ab 100 Tonnen pro Jahr
1. Juni 2013
- Stoffe mit 100 - 1000 Tonnen Herstellungs- und/oder Importvolumen pro Jahr
1. Juni 2018
- Stoffe mit 1 - 100 Tonnen Herstellungs- und/oder Importvolumen pro Jahr.
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